Beschluss des Presbyteriums 2021

zur Innengestaltung der Kirche

Die vom Presbyterium eingesetzte Gestaltungsgruppe hat inzwischen mehrfach, darunter
einmal mit den Architekten, getagt. Alle im bisherigen Verfahren z.T. auch kritisch
angesprochenen Details der Planung und Gestaltung wurden dabei erörtert. Das Büro soan
hat nun einige neue und klärende planerische Ausführungen auf der Basis des
Presbyteriumsbeschlusses zur Freistellung des Chorraums vorgelegt. Diese werden vor der
Sitzung elektronisch dem Presbyterium zur Verfügung gestellt.
Außerdem sind die Erfahrungen aus den Besichtigungen in Herford (Marien Stiftberg) und
Ibbenbüren (Christuskirche) in die Beratungen eingeflossen.
Die nachstehenden Beschlußvorschläge geben die einheitliche Meinung der
Gestaltungsgruppe im Sinne eine Empfehlung wider und berücksichtigen nach deren
Auffassung nunmehr alle wesentlichen Anforderungen liturgischer und kirchenmusikalischer,
aber auch darüber hinausgehender, z.B. kultureller, Art. Wenn den Empfehlungen so gefolgt
wird, soll die bereits beauftragte aber noch ausstehende Ausführungsplanung (LP 5 HOAI)
daran ausgerichtet werden. Außerdem werden im Zuge der sich daraus ergebenden
Detaillierung weitere Beschlüsse zu fassen sein. Wo erforderlich oder sinnvoll, ist der
eigentliche Beschlußtext mit einer Begründung (eingerückt) unterlegt. Eine Reihe von
Elementen und Gestaltungsnotwendigkeiten sind hier noch nicht benannt. Es wird daher
später weiterer Beschlüsse bedürfen, sobald jeweils Anlaß dazu besteht. Das gilt
insbesondere für Bemusterungen, künstlerische Entwürfe etc..


Beschlüsse:


1.
Der gesamte Raum soll ohne fest eingebaute Bänke bzw. Bankreihen ausschließlich durch
grundsätzlich flexible Bestuhlung gestaltet werden. Eine Auswahl der Stühle erfolgt später.
Die Entfernung aller Bänke und die Beschaffung einer Bestuhlung aus 2 Elementen
(höherwertige „Dauerbestuhlung“ in Reihen ähnlich der Bankaufstellung auch mit
Mittelgang in der Achse und „Zubestuhlung“ für große Gottesdienste bzw.
Veranstaltungen) verschafft unter Wahrung der hergebrachten Anmutung eines
klassischen Kirchenraumes insbesondere für aktuelle aber auch für ggf. später sich
ergebende liturgische Anforderungen die nötige Flexibilität. Die im Wandel befindliche
Kirche wird damit befähigt, sich angemessen und vielfältig auszudrücken. Alle
denkbaren nicht – gottesdienstlichen Nutzungen des Raumes werden ermöglicht und
erhalten kreativ zu füllenden Raum.


2.
Der neu zu gestaltende Fußboden soll die architektonischen Phasen der Romanik und der
Gotik durch unterschiedliche Gestaltung sichtbar machen. Der Grundriß der älteren
Kreuzkirche wird in einem Hartbelag (Stein, bevorzugt Kunststein/Terrazzo) ausgeführt, die
gotischen Anbauten in Holz. Eine Farb- und Materialwahl erfolgt später.
Die von den Architekten vorgeschlagene Betonung des romanischen Kerns der
Kirche wird insgesamt als gelungen angesehen und schließt inhaltlich an den letzten
großen Renovierungsschritt zu Beginn der 1960er Jahre an. Er dient auch wegen der
darin gut darzustellenden Sichtbeziehungen nahezu vollständig den liturgischen
Anforderungen einschließlich der damit zusammenhängenden kirchenmusikalischen
Bedürfnisse. Die gotischen Teilflächen erlauben darüber hinaus alle denkbaren
Erweiterungen sowohl für große Gottesdienste als auch für Konzerte, Ausstellungen
und ähnliche Formate.


3.
Der „Ort des Wortes“ innerhalb der neu und nach Osten zu versetzenden Stufen zum
Chorraum soll nach den aktuellen Entwürfen („Variante 2“) ausgeführt werden.
So ist sichergestellt, dass der nicht flexible Einbau die Aufstellung auch großer
Chorgruppen erlaubt. Die künstlerische Detailgestaltung auf der Basis der
vorgeschlagenen halbrunden Öffnung zum Kirchenschiff hin wird später erfolgen.


4.
Exakt im Zentrum der sich nach Umgestaltung ergebenden quadratischen Vierung wird der
in runder Form zu gestaltende Abendmahlstisch (Altar) positioniert. Der Altar ist so
auszuführen, dass er in seltenen Fällen von seinem Ort entfernt werden kann (Flexibilität).
Farb- und Materialwahl für das Prinzipalstück erfolgen später.


5.
Exakt im Zentrum des von Osten gezählt 4. Jochs des Hauptschiffes wird der vorhandene
Taufstein positioniert.
Gemeint ist der derzeit noch sichtbare Kreuzungspunkt des Mittelgangs und der quer
dazu vorhandenen Verbindung zwischen Nord- und Südeingang. Die Frage, wie der
zukünftige Taufort mit dem vorhandenen Stein im Detail ausgestaltet wird, muß
später entschieden werden.


6.
Im Raum unter dem Turm entsteht der „Raum der Stille“ anhand der bereits vorliegenden
Planungen. Er bleibt durch die westliche Tür auch von außen zugänglich. Zum Kirchenschiff
hin ist eine gläserne Abtrennung im Sinne von raumhohen Türflügeln auszuführen, die auch
verschließbar sind.

7.
Vor der geschlossenen Ostwand des Chores wird ein künstlerisch gestaltetes und
großflächiges „textiles Element“ angebracht. Ein Entwurf hierfür soll bei der Künstlerin
Cornelia Buchheim, Giebichenstein, auf das hierzu vorliegende Angebot in Auftrag gegeben
werden. Die nötigen Mittel dazu (rd. 5.000,00 €) sind den Planungskosten des
Gesamtvorhabens zuzuordnen.

8.
Das vorhandene Kruzifix wird innerhalb des Chors näher zum Hauptschiff umgehängt.